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Schulalltag

Der Besuch der Schule bedeutet für viele rheumakranke Kinder eine Normalisierung des Alltags. Schulleitung, Lehrer/innen und Mitschüler/innen sollten über die Krankheit informiert sein, um so Unverständnis vorzubeugen. Verstanden und akzeptiert zu werden erleichtert den betroffenen Kindern den Umgang mit der Krankheit und trägt dazu bei, das Kind in die Klassengemeinschaft zu integrieren.

Längere Fehlzeiten aufgrund der Krankheit sind möglich. Deshalb sollten Eltern von vorne herein diese Situation mit den zuständigen Personen an der Schule besprechen und entsprechend handeln. Damit eine Integration erfolgen kann, ist es wichtig, den Mitschülern zu erklären, was ihrem/ihrer Mitschüler/in passiert ist.

Lehrer/ Mitschüler informieren
Bei Einschulung oder Schulwechsel sollte das Faltblatt „Das rheumakranke Kind in der Schule" dem Klassenlehrer rechtzeitig übergeben werden.  

Unterrichtseinheit
Für Kinder im Grundschulalter kann in einer Unterrichtseinheit unser Kinder Mutmachbuch „Malus Hüte gegen verflixt blöde Rheumatage“- eingebaut werden. Das Kinderbuch erzählt die Geschichte von Malu und begleitet sie durch den Alltag. Es enthält viele Mut machende Tipps sowie Rätsel und kindgerechte Infos.

Erfahrungsbericht zu einer durchgeführten Unterrichtseinheit mit Malu

Aufklären durch „Fühlen“
Sie können sich unseren Rheuma-Simulations-Handschuh ausleihen. Bitte wenden Sie sich an Monika Mayer: mayer(at)rheuma-liga.de

Weitere Materialien

Kinder-Trickkiste für den Alltag
Tipps und Tricks zur Erleichterung des Alltags Ihrer Kinder z.B. zum Bau eines „Gefühlometers“, in Malus Trickkiste

  • Verlegung des Klassenzimmers in das Erdgeschoss oder andere Mobilitätshilfen durch Schüler/Lehrer, Idealfall wäre dann eine Liftbenutzung.
  • Sportunterricht als Block, den das rheumakranke Kind für Arztbesuche oder ähnliches nutzen kann, wenn es am Sportunterricht nicht teilnehmen kann. Eine generelle Befreiung vom Schulsport sollte nach Absprache mit dem behandelnden Arzt auch erwogen werden. Eine alternative könnte die Beantragung zur Zensurenbefreiung für das Sportfach sein.
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftliche Arbeiten. Diese kann beantragt werden, wenn durch Hand oder Handgelenkbeteiligung Schreibprobleme auftreten oder bei Konzentrationsproblemen (wenn z.B. aufgrund der Medikamententherapie der Schüler Bewegungspausen benötigt). 
    • Bei besonders schwer betroffenen Kindern, kann die Nutzung eines Laptops hilfreich sein.
    • Möchte man eine Verlängerung bei Abschlussarbeiten (z. Abi) umsetzen, muss die Verlängerung auch vorher schon in Anspruch genommen worden sein. s. länderspez. Regelungen
  • Einen 2. Satz Schulmaterialien, damit das Kind die Bücher nicht jeden Tag transportieren muss.
  • Insbesondere für das Abitur oder ZAP länderspezifische Regelungen, die zu beachten sind: Beispiel NRW: Hier gelten besondere Regelungen gelten für Abschlussprüfungen nach Klasse 10 oder im Abitur. Denn die Zuständigkeit für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs liegt bei den Bezirksregierungen. Der Nachteilsausgleich muss dort FRÜHZEITIG über die Schulleitung ANGEMELDET werden. Schülerinnen und Schüler müssen diesen schon im laufenden Schuljahr in Anspruch genommen haben. Die Förderung muss nachgewiesen und dokumentiert sein.

Bei häufigen Fehlzeiten sollten rheumakranke Kinder die Möglichkeiten des Sonder- oder Förderunterrichts nutzen, damit keine zu großen Wissenslücken entstehen. Laut einer Empfehlung des Bundeskultusministeriums sind keine durchgehenden Fehlzeiten notwendig. Es genügt schon, wenn abzusehen ist, dass häufige, auch tageweise, Fehlzeiten zu erwarten sind. Da solche Regelungen zwar bundeseinheitliche Empfehlungen darstellen, aber letztlich auf Länderebene entschieden werden, sind Familien hier besonders auf eine gute Beratung in der Schule angewiesen. Sprechen Sie mit dem Klassenlehrer und/oder Schulleiter.

Im Falle eines Klinikaufenthaltes mit Klinikschule sollte die Heimatschule mit den Kliniklehrern regelmäßig Kontakt halten. Unterrichtsstoff, Hausaufgaben und Klassenarbeiten könnten problemlos an die Klinikschule gefaxt oder gemailt werden. Für Fehlzeiten anlässlich eines Klinikaufenthaltes mit Beschulung kann kein Sonderunterricht beantragt werden. Diese Zeit gilt auch nicht als Fehlzeit.

Wenn ein rheumakranker Schüler vom Sportunterricht befreit ist, empfiehlt es sich, den Sportunterricht an den Anfang oder das Ende des Schultages zu legen. So kann der rheumakranke Schüler diese Zeiten für Krankengymnastik oder Arztbesuche nutzen. Allerdings werden heutzutage Schüler nur noch bei schweren Verläufen komplett befreit.

Erfolgt die Teilnahme ohne Notengebung oder mit einer Teilbefreiung, so ist es für die Kinder und Jugendlichen leichter, sich nicht zu überfordern und nur das mitzumachen, was sie wirklich können. Ist dies nicht möglich, so sollten mit dem Lehrer abgesprochen werden, ob sie die Schulsportzeit nutzen dürfen, um zum Physiotherapeuten zu gehen oder ihr eigenes Heimprogramm durchführen können.

Liegt eine Sportbefreiung für die gymnasiale Oberstufe vor, muss ein Ersatzfach gewählt werden. Liegt keine Befreiung vor, sollte man sich gut durch den Oberstufenkoordinator bezüglich der Fächerwahl und zur mögl. Benotung des Sportfachs beraten lassen

Insgesamt gilt: Sprechen Sie mit dem Kinderrheumatologen und dem behandelnden Physiotherapeuten die Bewegungs- und Sportmöglichkeiten ab.

Die Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie hat einen Flyer zum Thema Kinderrheuma und Sport herausgebracht. Er kann auf der Internetseite der GKJR heruntergeladen werden.

Tipp: Die differenzierte Schulsportbescheinigung hilft rheumabetroffenen Kindern und Jugendlichen dabei, sich möglichst viel zu bewegen (mehr erfahren).