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Investition in die Zukunft

Impfungen schützen von Kindesbeinen an wirksam vor schweren Infektionskrankheiten. Für Kinder mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ist das besonders wichtig.

Impfungen verdanken wir, dass Krankheiten wie die Kinderlähmung heutzutage in Europa unbekannt sind. Andere von Mensch zu Mensch übertragbare Erkrankungen wie Diphtherie, Keuchhusten und Hirnhautentzündung waren noch in der Jugend unserer Großeltern gefürchtete Kinderkrankheiten. Dank der Impfstoffentwicklung müssen sie uns heute keinen Schrecken mehr einjagen. Dies gilt jedoch nur, so lange unsere Kinder auch tatsächlich geimpft werden, denn diese Erkrankungen sind weltweit noch keinesfalls ausgerottet. Beispiele dafür sind die Welle an Diphtheriefällen in den 1990er-Jahren nach Zusammenbruch der Sowjetunion und die aktuellen Masernausbrüche in Berlin und München. Für bestimmte Erkrankungen wie Wunderstarrkrampf gibt es nur die Möglichkeit, vorbeugend zu impfen: Jeder Ungeimpfte kann schon nach einer harmlosen Verletzung erkranken, wenn der Keim mit Schmutz in die Wunde gelangt.

Auch und gerade rheumakranke Kinder müssen geschützt und geimpft werden. Die genannten Impfstoffe haben in großen Beobachtungsstudien an Rheumapatienten keine Häufung von Rheumaschüben gezeigt. Das gilt auch für Kinder.

Als Faustregel gilt: Totimpfstoffe können grundsätzlich bei Rheumapatienten verabreicht werden. Neben den von der ständigen Impfkommission empfohlenen Standardimpfungen können zusätzlich die Grippeschutz- und Pneumokokkenimpfung für Patienten empfohlen werden. In der Regel sind Impfungen bei Rheumapatienten effektiv, nur bei wenigen Medikamenten (z.B. Rituximab, hoch dosiertem Cortison) kann der Impferfolg beeinträchtigt sein. Dann kann die Überprüfung der Impfantwort hilfreich sein. Impfungen sollten vorzugsweise einsetzt werden, wenn die rheumatische Erkrankung unter Kontrolle ist. Besteht ein hohes Risiko für schwere Infektionen, muss im Einzelfall auch in Phasen erhöhter Krankheitsaktivität die Impfung erwogen werden. Eine Absprache zwischen betreuendem Kinder- und Jugendarzt und mitbetreuendem Kinder- und Jugendrheumatologen ist ratsam.

Anders liegt der Fall bei Lebendimpfungen, zum Beispiel gegen Masern-Mumps- Röteln (MMR) und Windpocken (V = Varizellen). Ein sicherer und anhaltender Impfschutz Impfschutz besteht erst nach der zweiten Impfung. Allgemein gilt noch die Empfehlung, während der Therapie mit Medikamenten, die das Immunsystem teilweise unterdrücken, nicht zu impfen. Hier gilt: unter einer höher dosierten immunsuppressiven Therapie, und dazu zählen alle Biologika, sollte keine Lebensimpfung erfolgen.

Unter einer Standarddosis Methotrexat hingegen kann nach neuen Daten und Erfahrungen eine notwendige MMR-Auffrischungsimpfung durchgeführt werden. Es wurde gezeigt, dass sie gut vertragen wird und ausreichend Antikörper für den Impfschutz gebildet werden. Auch die Windpockenimpfung kann trotz Einnahme von MTX erfolgen. Währen für die MMR-Impfung unter MTX bisher keine offizielle Zulassung der Hersteller vorliegt, ist eine Impfung gegen Varizellen unter MTX mit Varilrix möglich, voraussetzt eine Immunschwäche wurde ausgeschlossen.

Hatte ein nicht geimpftes Kind Kontakt zu einem Kind, das an Windpocken oder Masern erkrankt ist, muss es umgehend innerhalb von drei Tagen zum Kinderarzt oder Kinderrheumatologen. In diesem Fall sind vorbeugende Medikamente oder Notfallimpfungen (sogenannte Riegelungsimpfungen) möglich.

Grundsätzlich gilt, dass bei Kindern, die aus welchem Grund auch immer, bei Ausbruch der rheumatischen Erkrankung noch nicht oder nicht ausreichend geimpft sind, man im Einzelfall das Vorgehen abwägen und individuell entscheiden muss. Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen:

  • Wenn die Erkrankung deutlich ausgeprägt und die Gabe von immunsuppressiven Medikamenten (zum Beispiel Methotrexat) angezeigt ist, hat der unverzügliche Therapiebeginn meist Vorrang. Die ersten Lebendimpfungen (MMR-V) sollten vorher erfolgt sein. Weitere Impfungen können dann bei Abklingen der Krankheitsaktvität nachgeholt werden.
  • Wenn ein eher milder Krankheitsbeginn vorliegt und eine Behandlung mit entzündungshemmenden Medikamenten und eventuell Spritzen ins Gelenk ausreicht, die Erkrankung zu beherrschen, sollten im beschwerdefreien Intervall die Impfungen – als Investition in die Zukunft zügig aufgeholt werden. Sollte dann im Verlauf ein erneuter Krankheitsschub auftreten, der eine immunsuppressive Therapie erfordert, ist zumindest das Thema Impfungen vorerst abgehandelt.
  • Bei schweren systemischen Krankheiten, die mit Fieber und Beteiligung der inneren Organe einhergehen oder wenn die Kinder Biologikatherapien (siehe Seiten 12–13) bekommen, muss besonders auf den oben erläuterten Schutz gegen Pneumokokken und Meningokokken geachtet werden. Gegen Pneumokokken muss die erste Impfung mit dem Impfstoff erfolgen, der einen Verstärker (Konjugat) enthält. Gegen Meningokokken wird der sogenannte tetravalente Konjugatimpfstoff eingesetzt. Bei Rheumapatienten können zwei Meningokokken- Impfungen im Abstand von zwei Monaten empfohlen werden. Dies weicht von der Empfehlung bei Gesunden ab, die nur eine Impfung erhalten. Unter starken Immunsuppressiva wird der Arzt vier Wochen nach der Impfung kontrollieren, wie gut der Körper darauf angesprochen hat. Diese sogenannte Impftiter-Überprüfung kann den wirksamen Impfschutz bestätigen. Beide Impfungen sollten alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.

Für bestimmte Personengruppen oder Situationen kommen unter Umständen weitere Schutzimpfungen infrage:

  • Wichtig für rheumakranke Kinder sind die FSME-, HPV- und Influenzaimpfungen. Die FSME-Impfung schützt vor der gefährlichen durch Zecken übertragenen Frühsommermeningoenzephalitis. In Europa tritt diese Viruserkrankung in manchen Regionen gehäuft auf („FSME-Risiko - gebiete“). Wer dort wohnt oder einen Urlaub im FSME-Risikogebiet plant, sollte sich unbedingt impfen lassen.
  • Die Impfung gegen das humane Papillomavirus (HPV) wird für alle Mädchen mit Beginn der Pubertät empfohlen, damit sie später vor dieser sexuell übertragbaren Erkrankung und ihren möglichen Folgen (Gebärmutterhalskrebs) geschützt sind.
  • Die jährliche Grippeimpfung (Influenza) wird für alle chronisch Kranken empfohlen, insbesondere wenn sie Immunsuppressiva erhalten.

All diese Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Stand. Infektionen und Impfungen sind jedoch laufenden Änderungen unterworfen. Sprechen Sie deshalb regelmäßig mit den behandelnden Ärzten über wichtige Impfungen für Ihr rheumakrankes Kind. Bitte denken Sie aber daran, dass es genauso wichtig ist, die gesunden Geschwister und auch die Eltern zu impfen.

Zu den Autorinnen

Den Artikel für die mobil Zeitschrift 5/2013 schrieben Dr. Renate Häfner und Dr. Fabian Speth, Deutsches Zentrum für Kinder- und Jugendrheumatologie, Garmisch-Partenkirchen

Es erfolgte eine Aktualisierung des Artikels im November 2016 durch Prof. Dr. Kirsten Minden.