Wann hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Wenn in einem Haushalt ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt oder ein Kind, das zu Beginn der Leistung unter zwölf Jahre alt war, besteht unter bestimmten Voraussetzungen (§ 38 SGB V) der Anspruch auf eine (zeitlich begrenzte) Haushaltshilfe.
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn zum Beispiel die versicherte Person, die den Haushalt führt, vorübergehend ausfällt, weil sie akut erkrankt ist, in die Klinik oder Reha muss oder eine Schwangerschaft oder Entbindung ansteht. Die medizinische Notwendigkeit muss ärztlich begründet sein, wenn der Antrag auf eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse eingereicht wird. Allerdings wird dabei ein Eigenanteil von zehn Euro pro Tag fällig.
Der Anspruch besteht dann, wenn andere Personen im Haushalt nicht einspringen können – etwa, weil sie selbst krank sind oder arbeiten müssen. Dabei lohnt sich ein Blick in die Krankenkassensatzung, denn Krankenkassen dürfen über die gesetzliche Regelung hinaus weitere Leistungen in ihren Satzungen regeln.
Wie lange gibt es Kinderkrankengeld?
Die aktuellen Regelungen für das Kinderkrankengeld für 2024 und 2025 besagen, dass jedes gesetzlich versicherte Elternteil eines gesetzlich versicherten Kindes maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Jahr beantragen kann, bei mehr als zwei Kindern sind es 35 Tage. Alleinerziehende erhalten die doppelte Zahl an Tagen.
Für privat versicherte Arbeitnehmende gilt diese Regelung nicht. Anspruch auf das Kinderkrankengeld (in der Regel 90 Prozent des Nettolohns) besteht, solange das Kind unter zwölf Jahre alt ist. Diese Altersgrenze gilt nicht für Kinder mit einer Beeinträchtigung, die auf Hilfe angewiesen sind. Eine ärztliche Bescheinigung muss dazu vorliegen. Für den Verdienstausfall der Begleitpersonen ist die Krankenkasse der Begleitperson zuständig.
Ich muss ein krankes Kind in die Klinik begleiten. Muss ich Urlaub nehmen? Wer kümmert sich um die Geschwisterkinder?
Für die bewilligte Begleitung eines Kindes unter zwölf Jahren in die Klinik oder stationäre Reha ist der Arbeitgeber zur Freistellung der Mitarbeitenden verpflichtet. Liegt eine Bescheinigung der Klinik vor, wonach eine Begleitung des Kindes medizinisch befürwortet wird, erhält die Begleitperson Kinderkrankengeld. Bei stationärem Aufenthalt ist das bei der Krankenkasse der stationär zu behandelnden Person zu beantragen. Bei Kindern bis maximal acht Jahren wird die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme allgemein angenommen.
Anders als beim Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung gibt es bei stationärer Mitaufnahme keine Höchstanspruchsdauer. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld häuslicher Betreuung (§ 45 Abs. 1 SGB V) bleibt bestehen. Dazu sollten vorab Gespräche mit dem Arbeitgeber sowie mit dem Versicherungsträger geführt werden. Unversorgte Geschwisterkinder
können über die oben genannte Regelung zur Beantragung einer Haushaltshilfe betreut werden.
Welche anderen Hilfen können Eltern das Leben erleichtern?
Selbsthilfeverbände wie die Deutsche Rheuma-Liga e. V. stellen eine sinnvolle Ergänzung in der Versorgungssituation dar. Eltern erhalten nicht nur krankheitsspezifische Informationen,
sondern können sich darüber hinaus mit anderen Betroffenen vernetzen und austauschen.
Autorin: Kirstin Schütz ist Gesundheitswissenschaftlerin im Landesverband Nordrhein-Westfalen.
Fachliche Beratung: Rechtsanwältin Anja Bollmann, Bergisch Gladbach