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Coronavirus und Kinder mit Rheuma

Coronavirus

Kann ich mein Kind von der Schule befreien lassen? Was mache ich wenn es an Covid-19 erkrankt ist? Wer berät mich? Wir helfen Ihnen weiter.

Bei allen Fragen rund um das Corona-Virus und die rheumatische Erkrankung empfehlen wir Rücksprache mit dem Kinderrheumatologen bzw. mit dem behandelnden Arzt zu halten. Die Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie hat „Hinweise zu COVID-19 für rheumakranke Kinder und Jugendliche und deren Familien“ veröffentlicht und das Vorgehen bei Verdacht auf eine Infektion erklärt.

Haben Sie Fragen zum Schulbesuch Ihrer Kinder? Hierzu nimmt die Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin Stellung. Zu den einzelnen Bestimmungen hinsichtlich einer möglichen Befreiung vom Präsenzbesuch in der Schule stellen die Landeskultusministerien der jeweiligen Bundesländer Informationen bereit.  

Zur Berücksichtigung von Kontaktpersonen chronisch kranker Kinder gibt es in der Impfpriorisierung der Bundesregierung bisher keine eindeutigen Aussagen. In § 3 Absatz 1 Nr. 3 a) der Coronavirus-Impfverordnung sind bis zu 2 enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die ambulant gepflegt werden, in die dritte Prioritätsgruppe eingeordnet. Eine explizite Berücksichtigung von Kontaktpersonen chronisch kranker Kinder in der bundesweit geltenden Verordnung ist bisher nicht erfolgt.

In einer aktuellen Stellungnahme der DKJR wird über eine mögliche Impfung für die Kinder selbst informiert, zur Stellungnahme.

Austausch und Beratung unter Eltern 

Da in Zeiten der Corona-Pandemie der persönliche Austausch schwieriger ist, möchten wir Sie auf unser Rheumafoon hinweisen. Eltern rheumakranker Kinder beraten ehrenamtlich am Telefon und geben ihr Wissen und ihre langjährigen Erfahrungen weiter. Das Angebot gilt bundesweit. 

Auch die Landeselternsprecher der Deutschen Rheuma-Liga stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. Zudem können Sie sich mit Ihren Fragen an mehr als 80 Elternkreise wenden.