Antragsformulare für eine Reha bekommen Sie von der Rentenversicherung entweder per Post oder als Download (<link http: www.deutscherentenversicherung.de _blank external-link-new-window einen externen link in einem neuen>www.deutscherentenversicherung.de, Stichwort: Rehabilitation). Sie müssen das Formular ausfüllen und unterschreiben. Den Antrag reichen Sie bei der Renten- oder Krankenversicherung ein und fügen einen Befundbericht bei, den der behandelnde Arzt unterschrieben hat. Laut §9 SGB IX können Sie eine Wunsch - klinik benennen – am besten im Antrags - formular mit entsprechender Begründung.
Der Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Hat das Kind das achte Lebensjahr noch nicht vollendet, übernimmt der Leistungsträger die Kosten für eine Begleitperson vollständig, also auch Reisekosten. Für ältere Kinder gilt: Ist die Begleitung durch ein Elternteil aus medizinischen Gründen notwendig, stellt man im Vorfeld einen entsprechenden Antrag. Dann übernimmt der Leistungsträger die Kosten für eine Begleitperson. Unter Umständen werden auch Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen, etwa wenn ein Geschwisterkind unter zwölf Jahren im Haushalt verbleibt, das niemand sonst versorgen kann. Für eine Kinder-Reha muss übrigens keine Zuzahlung geleistet werden.
Eine Reha dauert durchschnittlich vier bis sechs Wochen. Wenn Sie besorgt sind, dass Ihr Kind zu viel Schulstoff versäumt, besprechen Sie im Vorfeld mit der Heimatschule, welche Themen in der Zeit der Reha anstehen. Schulbücher und Lehrmaterial gehören mit ins Gepäck. In fast allen Kliniken gibt es Lerngruppen in den Hauptfächern.
Zu Beginn der Reha findet eine Erstuntersuchung statt. Dort wird der aktuelle Gesundheitszustand begutachtet und ein individueller Therapieplan erstellt. Dieser kann verschiedene Behandlungen, Schulungen, Gesprächskreise und Seminare beinhalten.
Bei den wöchentlichen Zwischenuntersuchungen können die Behandlungen je nach Therapieverlauf angepasst werden. Sollte ersichtlich sein, dass mehr Zeit benötigt wird, um den Gesundheitszustand wiederher - zustellen, kann die Reha unter Umständen verlängert werden. Am Ende steht eine Abschlussuntersuchung. Der Arzt bespricht das Ergebnis der Therapien und gibt Empfehlungen für weitere Behandlungen. Ein entsprechender Bericht wird Ihnen ausgehändigt oder dem einweisenden Arzt übersandt.
Christine Hötschl, Mitglied im Ausschuss Eltern rheumakranker Kinder und Jugendlicher